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Die Nigerianische Einwanderungsbehörde (NIS) hat die vom Präsidenten im Februar 2020 angekündigte neue Visumrichtlinie umgesetzt. Die neue Richtlinie erweitert die Einreisevisa von 6 auf 79 Arten, die in zwei Richtliniengruppen unterteilt sind: Die visumfreie Gruppe mit vier (4) Klassen und Visa-obligatorische Gruppe, unter der es drei (3) Hauptkategorien und fünfundsiebzig (75) Visaklassen gibt. Das neue Visumregime zielt darauf ab, die Visaklassen klar zu spezifizieren und das Visumverfahren für Touristen, Fachkräfte mit besonderen Qualifikationen, Geschäftsinvestoren und viele andere zu vereinfachen. Es gibt auch eine neue Visa-Gebührenstruktur in Übereinstimmung mit der neuen Richtlinie. 

 

Visafreie Gruppe 

Die Richtlinie zur Befreiung von der Visumpflicht gilt für Inhaber von Reisedokumenten, für die kein vorheriger Visumantrag erforderlich ist, um nach Nigeria einzureisen. Es gibt vier Klassen von Reisenden in dieser Gruppe: 

 

F1A - ECOWAS-Mitgliedstaaten 

Das ECOWAS-Freizügigkeitsprotokoll sieht vor, dass Bürger der 15 Unterzeichnerstaaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft kein Visum für die Einreise nach Nigeria benötigen. Dazu gehören: Republik Benin, Burkina Faso, Kap Verde, Elfenbeinküste, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Republik Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo

 

F1B - Länder des Visa-Abschaffungsabkommens 

Das Visa-Abschaffungsabkommen zwischen Nigeria und den Nachbarländern gewährt ihren Bürgern das Privileg, in die Länder des anderen zu reisen, ohne im Voraus ein Visum zu erhalten. Folglich können Passinhaber aus Kamerun und dem Tschad im Rahmen der F1B-Richtlinie visumfrei nach Nigeria reisen. 

 

F1C - Befreiung von der Visumpflicht für internationale Organisationen 

Inhabern von Reisepässen/Reisedokumenten von großen internationalen Organisationen kann die visumfreie Einreise an autorisierten Einreisehäfen in Nigeria gewährt werden. Zu den anerkannten Organisationen gehören: Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS), Afrikanische Union (AU), Vereinte Nationen (UN) und Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB). 

 

F1D - Länder des Gegenseitigkeitsabkommens zur Befreiung von der Visumpflicht 

Reisende mit Diplomaten- und/oder offiziellen Reisepässen aus Ländern mit Gegenseitigkeitsabkommen zur Befreiung von der Visumpflicht mit Nigeria haben möglicherweise Anspruch auf eine visumfreie Einreise nach Nigeria. Ab Oktober 2020 gehören zu den Ländern:

  • Brasilien, 
  • China, 
  • Kuba, 
  • Kenia (nur Diplomatenpass)
  • Mauritius, 
  • Namibia, 
  • Rwanda, 
  • Singapur, 
  • Südafrika, 
  • Sudan, 
  • Tansania, 
  • Truthahn, 
  • Venezuela.

 

Alle Visa, die im Rahmen der visumfreien Richtlinie ausgestellt werden, gelten für die einmalige Einreise für eine maximale Dauer von 90 Tagen. Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene nigerianische Botschaft, um eine angemessene Beratung zur neuen Visarichtlinie zu erhalten. 

 

Visumpflichtige Gruppe 

Neben den Reisenden in der oben beschriebenen visumfreien Gruppe wird anderen Passinhabern empfohlen, vor der Reise nach Nigeria ein Visum zu beantragen. Die Art des zu beantragenden Visums hängt vom Zweck des Besuchs ab. Die Typen werden in drei Hauptkategorien eingeteilt: 

 

  • Kurzbesuchsvisum (SVV)
  • Vorübergehendes Aufenthaltsvisum (TRV)
  • Daueraufenthaltsvisum (PRV)

 

Um das Visumverfahren für die visumpflichtige Gruppe zu vereinfachen, hat Die Nigerianische Einwanderungsbehörde (NIS) die Programme für Elektronische Visa (eVisa) und Visa bei der Ankunft (VoA) gestartet. Bitte rufen Sie die NIS an oder wenden Sie sich an die nächstgelegene nigerianische Botschaft, um Rat zu erhalten.

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